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Austauschpflicht für Ölheizungen im Altbau

Austauschpflicht für Ölheizungen im Altbau

Ihre Ölheizung ist 30 Jahre oder älter? Setzen Sie auf die Beratung von Hans Otte! Wir sagen Ihnen, ob Sie von der Austauschpflicht betroffen sind – und bieten Ihnen effiziente, individuelle Alternativen.

2019 war das Jahr des Klimapakts. Fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas sind endlich, regenerative Energien deutlich effizienter und unterm Strich deutlich günstiger. Daher hat die Regierung beschlossen, dass Öl- und Gasheizungen, die älter sind als 30 Jahre, ausgetauscht werden müssen. Nur wenige Ausnahmen sind zugelassen. Neue Ölheizungen dürfen nur noch bis 2025 installiert werden. Geregelt ist die Austauschpflicht im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die Austauschpflicht ist kein Grund, panisch zu werden. Aber nehmen Sie sie zum Anlass, sich ausführlich über eine für Sie optimale Alternative beraten zu lassen. Wir von der Firma Hans Otte sind Profis sowohl auf dem Gebiet der konventionellen Heiztechnik als auch im Bereich der regenerativen Energien. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin. Wir nehmen Ihre alte Heizung in Augenschein und sagen Ihnen, ob und wenn ja, wann Sie von der Austauschpflicht betroffen sind. Wir bieten eine effiziente, individuelle Lösung an, die genau auf Sie zugeschnitten ist.

Bin ich betroffen?

Sie sind von der Austauschpflicht betroffen, wenn

  • Ihre Öl- oder Gasheizung 30 Jahre oder älter ist und wenn
  • Sie am 2. Februar 2002 oder später Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bezogen haben.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Von der Austauschpflicht ausgenommen sind

  • Niedertemperaturkessel
  • Brennwertkessel
  • Konstantemperaturkessel mit einer Leistung unter 4 oder über 400 Kilowatt
  • Hausbesitzer, die ihre Immobilie mit maximal zwei Wohnungen spätestens seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen.

Wie finde ich das Alter meiner Heizung heraus?

In der Regel können Sie es vom Typenschild ablesen, das am Kessel angebracht ist. Sollte dies nicht mehr lesbar sein, helfen wir Ihnen gerne dabei, das Alter Ihrer Heizung in Erfahrung zu bringen.

Ich bin jetzt oder in den nächsten Jahren von der Austauschpflicht betroffen – was muss ich tun?

Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit der Firma Hans Otte. Und vor allem: Atmen Sie erst einmal tief durch, denn Sie müssen die Austauschpflicht nicht sofort, sondern innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

Welche Alternativen gibt es? Und wie sieht es mit staatlicher Förderung aus?

Reichlich! Und sehr gut!
Um aber die für Ihr Haus und Ihre Lebenssituation optimale Lösung zu finden, sind eine Aufnahme Ihrer räumlichen Gegebenheiten und die Ihres Grundstücks sowie ausführliche Beratungsgespräche unerlässlich.

Diese Tabelle gibt Ihnen Beispiele über einige Alternativen, Einsparungen und Fördermöglichkeiten.

Alternativen zur Ölheizung am Beispiel eines Altbaus
Einfamilienhaus, 150 m2, 4 Personen, Verbrauch/Jahr 3.000 l Öl, 4.000 kWh Strom, 200 kWh/m2 spezifischer Energieverbrauch
HeizsystemMax. HeizkostenersparnisMax. CO2-EinsparungMax. Fördersatz
Brennwertkessel (bis 2025)270 €32 %0 %
Brennwertkessel + Solarthermie420 €37 %30 %
Brennwertkessel + Pelletkessel250 €50 %30 %
Brennwertkessel + Wärmepumpe900 €62 %30 %
Pelletkessel340 €80 %45 %
Pelletkessel + Solarthermie440 €80 %45 %
Wärmepumpe950 €90 %45 %
Wärmepumpe + Solarthermie1.010 €67 %45 %

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten zur Energieerzeugung und -speicherung wie vertikale Windkraft oder Batteriespeicher.
Hier erhalten Sie weitere Informationen über unsere klimafreundlichen Angebote.